Wohnen in Gütersloh

Im April 2021 leben immer noch 721 Menschen in städtischen Flüchtlingsunterkünften.

Dabei handelt es sich einerseits um Menschen, die entweder noch im Asylverfahren sind oder die nach einem negativ abgeschlossenen Verfahren einen zeitlich befristeten Aufenthalt (eine Duldung) mit einer Wohnsitzauflage in Gütersloh erhalten haben. Unter diesen Bedingungen hat man leider kaum eine Chance auf einen privaten Mietvertrag.

Andererseits sind etwa 50 Prozent der Bewohner in den Flüchtlingsunterkünften bleibeberechtigt und könnten bzw. sollten möglichst schnell eine private Wohnung beziehen. Aber in Gütersloh gibt es kaum adäquate bezahlbare Wohnungsangebote.

Der Fachbereich Bauordnung und Vermessung im Rathaus der Stadt Gütersloh gibt einige Tipps zur Wohnungssuche wie z. B. das Eintragen in die Wohnungssuchende-Datei.

Außerdem findet man hier eine Liste mit ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften und anderen Quellen zur Wohnungssuche sowie weiterführende Informationen zum Unterkunftsbedarf bei Arbeitslosengeld II. Anerkannte Flüchtlinge, die dem Jobcenter zugeordnet sind, haben ggf. auch bei eigenen Einkünften die Chance auf einen Zuschuss zur Erstausstattung der Wohnung oder Wohngeld.

Bei Fragen sollte man zu seinem Berater ins Jobcenter gehen oder zu einem Beratungsgespräch ins Rathaus.