Begleitung bei Arztbesuchen (Asylbewerber)
Nachfolgend eine Kurzanleitung (Schritt für Schritt), wie Asylbewerber, die noch keine Versicherungskarte einer gesetzlichen Krankenkasse haben, vorgehen müssen , wenn sie einen ärztlichen Rat oder eine ärztliche Behandlung benötigen:
Schritt I : Bei einem Hausarzt/Allgemeinmediziner einen Besuchstermin anfragen
Schritt II : Im Rathaus (Materielle Hilfen ) für diese Terminvereinbarung einen "Krankenschein" beantragen; der Krankenschein ist für das laufende Quartal gültig.
Schritt III : Mit dem Krankenschein zum vereinbarten Termin zum Arzt gehen
Schritt IV : Facharztbesuche sind nur in Absprache und nach Ausstellung einer Überweisung durch den Hausarzt/Allgemeinmediziner zulässig
Schritt V: Im Fall anstehender kostenintensive Behandlungen muss vor Beginn der Behandlung gegebenenfalls die Zustimmung eines Amtsarztes (Kreishaus) zur Kostenübernahme eingeholt werden
Solange Asylbewerber noch über keine zufriedenstellenden Deutschkenntnisse verfügen, sollten wenn möglich von einem Übersetzer begleitet werden. Entsprechende Unterstützung kann auch bei Herrn Mertens (Rathaus) angefragt werden.