Hinweis zum Kirchenasyl in Gütersloh
Die Kirchengemeinde Gütersloh kann aktuell keine neuen Gäste aufnehmen. Anfragen zum Kirchenasyl werden z. Z. nicht bearbeitet. Unsere Plätze sind leider begrenzt und stehen nur in dringenden Notfällen zur Verfügung. Eindeutige Nachweise der Gefährdung müssen glaubhaft gemacht werden. Bitte senden Sie uns bei einer Anfrage folgende Unterlagen zu:
Aufenthaltsgestattung/beide Seiten
Bescheid vom Bundesamt
Anhörungsprotokolle
Dublinbescheid/falls erfolgt
Überstellungsfristen
Begründung für KA-Anfrage
Kontaktpersonen/Handy/Mail
Sprachkenntnisse/Übersetzer?
Rechtsanwalt/falls vorhanden
Aktuell noch nicht vorhandene Unterlagen können Sie nachreichen. Wir arbeiten nicht mit einer Warteliste. Sobald Plätze frei sind, nehmen wir Anfragen wieder entgegen.
Die Gewährung von Kirchenasyl ist ein ursprüngliches Anliegen vom AK Asyl Gütersloh. Regelmäßig werden in Räumen der Evangelischen Kirchengemeinde geflüchtete Menschen aufgenommen, um sie vor Abschiebung zu schützen, wenn begründete Zweifel an einer gefahrlosen Rückkehr bestehen. Teilweise haben wir mehrere „Gäste“, die von uns nach einer Überprüfung der humanitären Situation "Asyl" auf dem Kirchengelände erhalten, das dann über Wochen oder Monate oder im Extremfall über 1 Jahr nicht verlassen werden darf. So ist über die Kirche bzw. den AK Asyl eine Rundumversorung zu leisten. Das ist zeitintensiv. Daher würden wir uns über weitere „UnterstützerInnen“ für Besuche, Gespräche, Spiele, gemeinsame Aktionen oder für den Sprachunterricht im Kirchenasyl freuen.
Doch was ist eigentlich ein Anlass für ein Kirchenasyl? Der in der taz vom 20.9.2022 erschienene Artikel „Es wird eng im Gotteshaus“ beschreibt sehr detailliert eine typische Situation, die zur Gewährung von Kirchenasyl in einer Münchener Gemeinde geführt hat. Sie finden diesen Artikel im pdf. Format hier und weitere Informationen zum Kirchenasyl allgemein gibt es auf den Seiten der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und beim Institut für Kirche und Gesellschaft.
Das Recht auf Kirchenasyl wird viel diskutiert und von Behörden und Politikern immer wieder in Frage gestellt. Dazu berichtete die Welt am 14. Juli 2020 sehr ausführlich in dem Presseartikel "Frieden beim Kirchenasyl ist aufgekündigt" . In diesem Bericht wird die Evangelische Kirchengemeinde Gütersloh als Beispiel für eine Kirchenasyl gewährende Gemeinde genommen. Den Artikel finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetadressen.
Neue Informationsmaterialien zur Einbürgerung der Bundesregierung
Ab dem 27.6.2024 gilt das neue Einbürgerungsrecht, anlässlich dazu hat die Bundesregierung eine Informationskampagne gestartet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, informiert die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration ab heute Einbürgerungsinteressierte und potenziell Einbürgerungsberechtigte über die Voraussetzungen und Abläufe der Einbürgerung.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kampagne ist eine zentrale Website des Bundes, die ab heute unter www.einbürgerung.de online ist. Dort finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, zur Antragsstellung und zum Einbürgerungsverfahren. Die Website bietet zudem verschiedene Tools, wie ein Erklärvideo und einen digitalen Quick-Check, mit dem Interessierte prüfen können, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0: Die neuen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, des Studiums oder der Ausbildung
Der paritätische Gesamtverband hat zum 1. Juni 2024 eine neue Arbeitshilfe "Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0" herausgegeben. Der Titel lässt Informationen zur Erwerbsmigration erwarten. Aber die Broschüre bietet außerdem einen guten Überblick über die wichtigsten rechtlichen Regelungen für die Aufenthalte zum Zwecke der Arbeit, der Ausbildung und des Studiums. Dies betrifft auch Fragen nach den Möglichkeiten eines Spurwechsels aus dem Asylverfahren oder einem geduldeten Aufenthalt in den Aufenthalt für Erwerbszwecke.
Chancen-Aufenthaltsrecht
Am 16.12.22 wurden einige Änderungen zum Chancen-Aufenthaltsrecht und ein Gesetz zur Beschleunigung von Asylverfahren beschlossen.
Eine anschauliche Übersicht zum Chancen-Aufenthalt (§104c AufenthG) bietet dieses Info -Blatt von Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Eine Arbeitshilfe zum "Aufenthaltsrecht" von Kirsten Eichler zu den geplanten Änderungen und zur Einführung der Chancen-Aufenthaltsrechts finden Sie hier.
Möglichkeiten zur Überprüfung der Chancen auf einen Aufenthaltstitel finden Sie in den folgenden Checklisten
Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 25a AufenthG
Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 25b AufenthG
Checkliste für einen möglichen Aufenthalt nach § 104c AufenthG
Die Ausländerbehörden in Gütersloh nehmen bereits formlose Anträge auf einen Chancen-Aufenthaltstitel an.
Ausführliche Informationen und weitere Hinweise zum Chancen-Aufenthalt finden Sie auch auf den Webseiten des Flüchtlingsrates NRW.
https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufenthalt/erlass-zur-umsetzung-des-chancen-aufenthaltsrechts-in-nrw.html
Hilfsangebote in Gütersloh
Hilfsangebote für geflüchtete und bedürftige Menschen speziell in Gütersloh haben wir in dem nebenstehenden Handzettel aufgelistet.
Ein Downlod des Handzettel im pdf-Format ist hier möglich.
Ansprechpartner für gehörlose Geflüchtete aus der Ukraine und auch aus anderen Ländern
Einheimische Gehörlose, die sich vernetzt haben, bieten Geflüchteten ihre Unterstützung an. Bei der Kommunikation mit gehörlosen Menschen aus der Ukraine kann auch in ukrainischer Gebärdensprache geholfen werden.
Weitere Infos und Angaben zu den Ansprechpartnern finden Sie hier.
Erreichbarkeit der Ausländerstelle der Stadt Gütersloh
Ab der nächsten Woche (23. KW) werden für die Ausländerstelle der Stadt Gütersloh Telefonsprechzeiten eingeführt. Diese sind dienstags von 8-10 Uhr und mittwochs von 14-16 Uhr. In dieser Zeit erreichen Sie die Kollegen unter den Ihnen bekannten Durchwahlen direkt.
Außerhalb der Telefonsprechzeiten wird Ihr Anruf auf eine Bandansage umgeleitet.
Unabhängig davon ist die Ausländerstelle jederzeit gut per Email zu erreichen: auslaenderstelle@guetersloh.de Sobald wir Ihre Nachricht erhalten haben, melden wir uns schnellstmöglich und natürlich auch außerhalb der Telefonsprechzeiten zurück.
Erreichbarkeit der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh
Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh ist immer zu erreichen über die E-Mai-Adresse auslanderbehoerde@kreis-guetersloh.de.
Darüber hinaus sind die Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Kreishaus montags bis mittwochs 13 bis 16 Uhr und donnerstags sowie freitags, 8 bis 12 Uhr telefonisch unter den bekannten Durchwahlnummern erreichbar.
Corona im Kreis Gütersloh
Aktuelle Informationen, Termine und Vorschriften zur Corona-Situation und zur Impfung im Kreis Gütersloh finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh.
Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern
Am 19.03.2021 veröffentlichte das MKFFI des Landes NRW neue Anwendungshinweise zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern. Für geduldete Geflüchtete nach § 25b Aufenthaltsgesetz (AufenthG) besteht so bei nachhaltiger Integration die Möglichkeit eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Aktuelle Hinweise zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung
Übersicht und Bewertung des NRW-Erlasses zur Ausbildungs-
und Beschäftigungsduldung vom 28.5. 2021 (GGUA, Projekt Q / Kirsten Eichler / 1. Juni 2021)