Ein großer Tag - die Anerkennung als Flüchtling durch das BAMF liegt vor

Für Flüchtlinge, die einen Anerkennungsbescheid als Flüchtling vom BAMF erhalten haben, werden die bisher in Anspruch genommenen Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz sowie die Unterstützung im Krankheitsfall durch den Bereich Materielle Hilfen der Stadt Gütersloh bereits zum folgenden Monatsende eingestellt.

Um eine Versorgungslücke zu vermeiden, ist umgehend eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, als auch die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) im Job Center durchzuführen.

Anmeldung bei einer Krankenkasse (GKV)

Beantragung einer Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Für alle anerkannten Flüchtlinge endet die freie Gesundheitsvorsorge auf Grundlage des Asylbewerbergesetzes durch die Kommune zum Ende des Monats , in dem die Anerkennung durch das BAMF ausgesprochen wurde. Es ist deshalb angeraten, die anerkannten Flüchtlinge, die bis zu diesem Zeitunkt noch nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind,  dabei zu unterstützen, eine Mitgliedschaft unverzüglich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen. Dabei haben die Geflüchteten die freie Wah l der Krankenkasse (GKV). Ab dem 1.1.2016 werden alle Bezieher von SGB II Leistungen (auch noch minderjährige Kinder) als eigenständige Mitglieder einer GKV geführt.

Abschließend noch ein besonderer Hinweis für Flüchtlingsfamilien, in denen nicht alle Familienmitglieder (Ehepartner oder Kinder) bereits über eine Anerkennung als Flüchtling verfügen und somit noch Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen: Immer dann wenn zumindest ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, können auch diejenigen Familienmitglieder, die noch auf ihre Anerkennung warten, in einer GKV im Rahmen der Familienversicherung aufgenommen werden.

Nachfolgende eine Auswahl gesetzlicher Krankenkassen, die im Stadtgebiet Gütersloh über eine Geschäftsstelle verfügen und wo die Beantragung der Mitgliedschaft zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen kann:

KrankenkasseAnschrift in GüterslohLink
AOK NordwestBarkeystr. 19nordwest.aok.de
Barmer GEK Kökerstraße 12-14www.barmer.de
DAKDr.-Kranefuß-Str. 3www.dak.de
IKK classicWiedenbrücker Str. 41www.ikk-classic.de/oc/de/ikk-classic/ueber-uns/kontakt/geschaeftsstellensuche/Nordrhein-Westfalen-Guetersloh/
Techniker Krankenkasse Neuenkirchener Str. 90www.tk.de/tk/kundencenter-a-z/g/0762-guetersloh/150622

 Zur Beantragung einer Mitgliedschaft müssen erfahrungsgemäß folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Meldebescheinigung
  • Ausweisdokumente
  • Anerkennungsbescheid des BAMF
  • Beglaubigte Übersetzung einer Heiratsurkunde im Fall der Beantragung einer Familienversicherung (nur für die Beantragung einer Familienversicherung erforderlich)

Nach erfolgter Anmeldung händigt die Krankenkasse dem Antragsteller eine Bescheinigung zur Vorlage beim Job Center vor. Gleichzeitig beantragt die Krankenkasse für alle volljährigen Versicherten eine Sozialversicherungsnummer, die nach Eingang automatisch an das Job Center weitergeleitet wird.

Beantragung materieller Hilfen

Job Center - Kaiserstraße 5

Beantragung materieller Hilfen/Leistungen nach SGB II

Für alle anerkannten Flüchtlinge endet der Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz durch die Kommune zum Ende des Monats , in dem die Anerkennung durch das BAMF ausgesprochen wurde. Es ist deshalb angeraten, die anerkannten Flüchtlinge dabei zu unterstützen, schnellstmöglich beim Job Center in Gütersloh einen Antrag auf materielle Hilfen/SGB II Leistungen zu stellen.

Die Beantragung von materiellen Leistungen erfolgt im Job Center in der Kaiserstraße 5 . Die Beantragung erfolgt erfahrungsgemäß  und in folgenden Schritten:

  • Vorsprache beim Job Center zur Beantragung von SGB II Leistungen
  • Abgabe der Leistungsanträge inkl. Nachweise (siehe unten )
  • Zusendung und Prüfung des Leistungsbescheids

Im Rahmen der Vorsprache beim Job Center werden die Personendaten des Antragstellers erfasst. Erfahrungsgemäß sind folgende Unterlagen zu diesem Termin vorzulegen:

  • Ausweise
  • Anerkennungsbescheid des BAMF
  • Meldebescheinigung der Stadt Gütersloh

Bei dieser Vorsprache werden dem Antragsteller die auszufüllenden Antragsformulare sowie ein Schreiben mit dem Termin zur Abgabe der Anträge ausgehändigt. Alle für die Antragsbearbeitung  erforderlichen Formulare können auch direkt aus dem Online-Portal des Job Center heruntergeladen und dann am PC bearbeitet und ausgedruckt werden.

Nachfolgend eine empfohlene Vorgehensweise für die Unterstützer(innen) des AK-Asyl beim Ausfüllen der Antragsformulare (wenn erforderlich unter Hinzuziehung eines Dolmetschers).

  • Herunterladen der Blankoformulare aus dem Online-Portal des Job Center
  • Beratungsgespräch mit dem Antragsteller und Festlegung der Bedarfsgemeinschaften und Haushaltsgemeinschaften
  • Ausfüllen der Antragsformulare
  • Durchsicht der ausgefüllten Formulare mit dem Antragssteller
  • Unterschreiben der Antragsformulare durch den Antragsteller

Zum Abgabetermin sind im Allgemeinen folgende Dokumente ausgefüllt sowie unterschrieben vorzulegen:

  • Erklärung für volljährige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Erklärung über den Erhalt und die Durchsprache des Informationsblattes
  • Zusatzblatt - Antragsbegründung
  • Ausweise aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Meldebescheinigungen der Stadt Gütersloh aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • die Bewerberauskunft
  • Mietkostenbescheinigung der Stadt oder Mietvertrag
  • Antragsformulare i. A. HA, WEP, EK und VM - bei Bedarf KI, KDU, HG ff.
  • Heiratsurkunde oder Familienstammblatt (beglaubigte Übersetzung) 
  • Nachweis der Stadt auf Einstellung der Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Bankkarte
  • Kontoauszüge oder Umsatznachweis der letzten drei Monate
  • Die Anmeldebescheinigung(en) der GKV
  • mündliche Bestätigung über die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sofern ein Anspruch vorliegt

Die nachfolgende Bearbeitungszeit des eingereichten Leistungsantrags durch den Bereich Materielle Hilfen des Job Centers beträgt in der Regel 2 - 4 Wochen.

Das Ergebnis der Antragsbearbeitung wird dem Antragsteller der Bedarfsgemeinschaft schriftlisch in Form eines Leistungsbescheids zugestellt. Dieser Bescheid sollte mit dem Antragsteller, wenn erforderlich unter Hinzuziehung eines Dolmetschers, besprochen werden. 

Die Leistungen werden ab 2017 jeweils für max. 12 Monate festgeschrieben. Wichtig ist, dass der Antragsteller sich diesen Termin vormerkt, da nach Ablauf des Bewilligungszeitraums die Leistungen ohne weitere Vorankündigung eingestellt werden, sofern nicht im Monat vor Ende des Bewilligungszeitraums ein Weiterbewilligungsantrag (WBA) beim Job Center gestellt wurde.

Beantragung von Kindergeld bei der Familienkasse NRW-Ost

Beantragung von Kindergeld

Alle Kinder von Flüchtlingsfamilien bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres haben Anspruch auf Kindergeld von der Familienkasse. Ein Anspruch auf Kindergeld darüberhinaus bis zum 25. Lebensjahr ist dann gegeben, wenn sich das Kind z. Bsp. noch in der Ausbildung befindet bzw. arbeitssuchend ist.

Antragsteller und Anspruchsberechtigte(r) ist im Allgemeinen die Mutter des Kindes!

Im Rahmen der Antragsstellung sind dem Kindergeldantrag folgende weitere Unterlagen beizufügen:

  • das Antragsformular
  • je Kind, für das Kindergeld neu beantragt wird, eine Anlage zum Antragsformular
  • beglaubigte Übersetzung des Familienstammblattes oder die Geburtsurkunde des Kindes
  • die Kinderegeldnummer (sofern bereits vorhanden)
  • die Steueridentifikationsnummer des Antragstellers sowie der Kinder

Die Antragsformulare können direkt aus dem Internet heruntergeladen und dann ausgefüllt werden. Die Steueridentifikationsnummer kann im Bürgerbüro der Stadt Gütersloh beantragt werden.

Die ausgefüllten Antragsformulare sowie die Anlagen sind per Post an die Familienkasse zu senden.

Postanschrift
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
44117 Dortmund

Bezieher von Asylbewerber- und SGB II Leistungen sind verpflichtet bei der Familienkasse einen Antrag auf Kindergeld zu stellen. Wichtig ist, dass die Bezieher von Asylbewerber- und SGB II Leistungen verstehen, dass das bewilligte Kindergeld zu einer entsprechenden Minderung der bewilligten Asylbewerber- und SGB II Leistungen führt.

Eventuelle Nachzahlungen im Rahmen der Erstauszahlung werden mit zukünftigen Asylbewerber- oder SGB II Leistungen verrechnet ! 

Beantragung von Elterngeld

Rathaus der Stadt Gütersloh

Beantragung von Elterngeld

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten. Anspruchsberechtigt sind Eltern von Kindern bis zum 14. Lebensmonat.

Bezieher von Asylbewerber- und SGB II Leistungen werden erfahrungsgemäß verpflichtet , einen Antrag auf Elterngeld zu stellen. Die Elterngeldzahlungen werden mit bereits bewilligten Aslybewerber - oder SGB II Leistungen verrechnet.

Die entsprechenden Antragsformulare können aus dem Internet heruntergeladen, ausgefüllt, ausgedruckt und abschließend unterschrieben werden.

Im Rahmen der Antragsstellung auf Elterngeld sind folgende Unterlagen einzureichen:

Die Antragsunterlagen können im Rathaus der Stadt Gütersloh eingereicht bzw. an die folgende Postanschrift versendet werden:

Anschrift

Kreishaus Gütersloh - Bauteil 3
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh

Eventuelle Nachzahlungen im Rahmen der Auszahlung von Elterngeld werden mit zukünftigen Asylbewerber- oder SGB II Leistungen verrechnet !